ANWALTSKANZLEI ROSENBAUM & SONDERMANN Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft Ludwig-Erhard-Platz 2 - 4, 63110 Rodgau, Tel: 06106 / 2805-0, Fax: 06106 / 2805-10 Zweigstelle Wiesbaden: Schöne Aussicht 57, 65193 Wiesbaden, Tel. 0611 / 9103060 www.mediatorum.de
Mediation bei Trennung und Scheidung ist ein vor-und außergerichtlicher Weg der
Konfliktbearbeitung, der sich auf alle Trennungs-und Scheidungsfolgen bezieht. Mediation
strebt eine rechtsverbindliche Vereinbarung an, die von den Vertragspartnern persönlich
erarbeitet wird. Die Parteien werden hierbei durch eine(n) neutrale(n) Dritte(n) ohne
Entscheidungsbefugnis, die Mediatorin, unterstützt.
Bei einer Erbmediation können Lösungen erarbeitet werden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten optimal entsprechen, da aufgrund der großzügigen gesetzlichen Regelungen hier weite Spielräume offenstehen. Im übrigen bietet Erbmediation auch die Möglichkeit, für alle Beteiligten steuerlich günstige Lösungen zu schaffen. Obwohl in Deutschland mittlerweile Billionen Euro vererbt werden, fehlt in der überwiegenden Zahl der Fälle jegliche Nachfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag. Dies mag zum einen daran liegen, dass die Beschäftigung mit dem eigenen Tod als eher unangenehm empfunden oder aber gefürchtet wird, es gäbe bereits bei Lebzeiten streitige Auseinandersetzungen mit den nächsten Angehörigen. Hierbei wird oft übersehen, dass nach dem Tod des Erblassers es viel eher zu erbitterten Streitigkeiten unter den Erben kommen kann und letztlich die Gerichte etwas entscheiden müssen, was vom Erblasser so vielleicht nicht gewollt war. Zudem zerstören gerichtliche Streitigkeiten oftmals den Familienfrieden für immer, so dass sich die Erbmediation, als freiwilliges Verfahren, in dem die Parteien darin bestärkt werden, ihre eigene Verantwortung und ihre eigenen Interessen wahrzunehmen, zur Konfliktlösung anbietet. Dabei hilft Ihnen die Mediatorin als neutrale Vermittlerin, übernimmt aber keine Entscheidungsgewalt. Sie können eine individuell passende Lösung schon zu Lebzeiten erarbeiten, die dann in der Form eines Testamentes oder Erbvertrages fundamentiert werden kann. Damit sind spätere langwierige Gerichtsverfahren nahezu ausgeschlossen - der Familienfrieden bleibt gewahrt. Kennzeichnend für die Mediation ist vor allem, daß es sich um ein freiwilliges Verfahren handelt, das jeder zu jedem Zeitpunkt des Prozesses abbrechen kann. Sollten Sie diese Form, in persönlicher Verantwortung eine sachliche Verständigungslösung zu entwickeln, favorisieren, müssen Sie folgendes wissen: Im Falle der Anwaltsmediation ist die Anwältin Mediatorin und vermittelt zwischen den Parteien. Sie ist ausschließlich beratend tätig und übernimmt somit keine Entscheidungsgewalt. Ihr kommt aber die Verantwortung für die Art und Weise des Vorgehens vor. Die Tätigkeit der Mediatorin endet spätestens mit dem Abschluß einer Vereinbarung. Die Mediatorin vertritt keine Partei im anschließenden Scheidungsverfahren. Anwaltsmediation unterliegt zudem der anwaltlichen Schweigepflicht; die Anwaltsmediatorin ist neutral. Sie stellt die Selbstverantwortlichkeit der Parteien für die inhaltliche Lösung in den Vordergrund und weist die Parteien darauf hin, wenn sie Regelungen zu treffen beabsichtigen, die gegen die Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen. Beharren die Parteien hierauf, lehnt die Anwaltsmediatorin die weitere Beratung ab. Aufgrund ihrer Erfahrung weist sie die Parteien ferner auf ein Ergebnis hin, das nach dem Urteil aller "billig und gerecht Denkenden" unfair wäre. Dazu ist es selbstverständlich notwendig, daß wesentliche Fakten offengelegt werden, weil nur so die Basis für ein (neues) Vertrauensverhältnis der Beteiligten zueinander geschaffen werden kann. Die Zeitdauer der Mediation richtet sich naturgemäß nach der Partei, die mehr Zeit braucht, um zu einer Entscheidung zu finden, weil die Vereinbarung hier nur gemeinsam getroffen werden kann. Als Durchschnittswerte haben sich 5 -10 einstündige Sitzungen herausgestellt. Wenn Sie eine Mediation in Betracht ziehen, biete ich Ihnen ein kostenloses 1/2-stündiges Informationsgespräch an hinsichtlich des Ablaufs des Verfahrens und zur Vorgehensweise. |